Laserklassen nach DIN EN 60825-1

Die Klassifizierung der Laserklassen nach DIN EN 60825-1

Die Bewertung der Laserklassen wird unter Anwendung der sogenannten Klassifizierungsregeln für Laser nach der DIN EN 60825-1:2008-05 „Sicherheit von Lasereinrichtungen“ vorgenommen. Nach Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials der einzelnen Laser bzw. deren optische Leistung oder Energie werden diese unterschiedlich bewertet. Als Faustregel gilt hier: Je höher die Klassennummer, desto höher ist das Gefährdungspotenzial der Laser.


Laser können das Auge schädigen.

Foto: hikmetyildiz (iStock)



Betrieb von Lasereinrichtungen

Laserklasse 1

Die Klasse 1 liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 400 und 700 nm und hat eine Leistung von weniger als 25 Mikrowatt. Diese Klasse findet man häufig in Abspielgeräten wie beispielsweise CD-Player oder Spielekonsolen. Die Laserstrahlung ist ungefährlich, es sind keinerlei Schutzmaßnahmen erforderlich.


Warnschild Laserklasse 1


Laserklasse 1M

Die Klasse 1 liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 400 und 700 nm und hat eine Leistung von weniger als 25 Mikrowatt. Diese Klasse findet man häufig in Abspielgeräten wie beispielsweise CD-Player oder Spielekonsolen. Die Laserstrahlung ist ungefährlich, es müssen keinerlei Schutzmaßnahmen getroffen werden.


Warnschild Laserklasse 1M


Laserklasse 2

Die Klasse 2 liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 400 und 700 nm und hat eine Leistung von 1 Milliwatt oder weniger. Diese Klasse findet man unter Anderem bei Linienlasern und Rotationslasern, daneben werden auch Laserentfernungsmesser mit der Klasse 2 ausgerüstet. Die Laserstrahlung ist, auch bei kurzzeitiger Bestrahlung der Augen, ungefährlich. Eine längere Bestrahlung der Augen wird hier durch den sogenannten natürlichen Lidschlussreflex verhindert. Für den Betrieb sind keinerlei Schutzmaßnahmen erforderlich.


Warnschild Laserklasse 2


Laserklasse 2M

Die Klasse 2M liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 400 und 700 nm und hat eine Leistung von 1 Milliwatt oder weniger. Die Laserstrahlung ist ungefährlich solange diese nicht durch optische Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verstärkt wird. Für den Betrieb sind keinerlei Schutzmaßnahmen erforderlich.


Warnschild Laserklasse 2M


Laserklasse 3R

Die Klasse 3R liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 700 µm und hat eine Leistung von 1 bis zu 5 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist potenziell gefährlich für das Auge. Für den Betrieb müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.


Warnschild Laserklasse 3R


Leistungsstakre Laser in der Bauwirtschaft

Laserklasse 3B

Die Klasse 3B liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 1 µm und hat eine Leistung von 5 bis zu 500 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut schädlich. Für den Betrieb müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden. Des weiteren müssen Räume abgegrenzt und deren Zugänge mit Warnleuchten versehen sein.


Warnschild Laserklasse 3B


Laserklasse 4

Die Klasse 4 liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 1 µm und hat eine Leistung von über 500 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und auch für die Haut. Beim Einsatz dieser Laser besteht zudem Brand- oder Explosionsgefahr. Für den Betrieb müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden. Des weiteren müssen Räume abgegrenzt und deren Zugänge abgeriegelt sein.


Warnschild Laserklasse 4