Laserklassen nach DIN EN 60825-1

Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Rotationslasern, Linienlasern und Positionierlasern

Für Messgeräte mit Laserstrahlung sind die Sicherheitsvorschriften nach EN 60825-1 verbindlich. Die meisten Lasernivelliergeräte sind in der Laserklasse 2 oder 3R eingestuft. Insbesondere Rotationslaser und Positionierlaser sind häufig in die Laserklasse 3R eingestuft und sollten nicht unüberlegt angeschafft werden. Wir haben hieraus einige Empfehlungen für Sie abgeleitet.


Laser können das Auge schädigen.

Foto: hikmetyildiz (iStock)



Laserklasse 2

Zu dieser Klasse gehören vor allem Rotationslaser, Linienlaser oder Laser-Entfernungsmesser. Die emittierte Laserstrahlung ist gering und das Auge durch die natürliche Abwehrreaktion ausreichend geschützt.

Ein längerer Blick in den Strahl ist zu vermeiden.




Laserklasse 3R

Die Laserstrahlung ist um ein vielfaches höher als in der Klasse 2. Der direkte Blick in den Laserstrahl kann gefährich sein.

Laser der Klasse 3R sollten nur unter Bedingungen eingesetzt werden, bei denen ein direkter Blick in den Strahl unwahrscheinlich ist.

Die Geräte dürfen nur in kontrollierter Arbeitsumgebung eingesetzt werden. Zum Beispiel in geschlossenen Räumen und Werkstätten. Der Zugang zum Strahlungsbereich ist auf eingewiesene Personen zu beschränken.




Rotationslaser mit Klasse 2 oder 3R?

Rotationslaser haben ein Punktprisma und erzeugen durch Rotation des Laserkopfes eine Laserlinie. Ein längerer Blick in den Laserstrahl ist daher ausgeschlossen. Unter diesen Bedingungen ist der Einsatz von Rotationslasern der Klassen 2 und 3R unbedenklich.

Im Freien kann es jedoch durch Spiegel und Glasflächen zu willkürlichen Reflexionen kommen. Daher wird vom Betrieb eines Rotationslasers der Klasse 3R im Freien abgeraten.

Auf Baustellen oder Betriebsgeländen kann der zuständige Laserschutzbeauftragte von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Handwerkern den Betrieb von Rotationslasern in der Klasse 3R untersagen.

Bei unseren Rotationslasern Q3 und Q3G können Sie zwischen den Laserklassen 2 und 3R umschalten und so in der für Sie optimalen Laserklasse arbeiten. So können Sie in der kontrollierten Umgebung des Innenausbaus die bessere Sichtbarkeit der Laserklasse 3R nutzen und auf größeren Baustellen oder im Außenbereich auf die unproblematische Laserklasse 2 wechseln.




Linienlaser

Linienlaser sind meistens in der Laserklasse 2 eingestuft. Zwar haben diese Geräte meist deutlich leistungsstärkere Laserdioden eingebaut, deren Leistung wird jedoch durch ein Linienprisma gespreizt. Die außerhalb des Gerätes gemessene Leistung entspricht dann der Laserklasse 2. Der Einsatz dieser Geräte ist somit unproblematisch. Bauartbedingt ist der Arbeitsbereich eines Linienlasers jedoch deutlich kleiner als der eines Rotationslasers. Für größere Baustellen oder Nivellierarbeiten im Freien sind Linienlaser nicht uneingeschränkt zu empfehlen.




Positionierlaser

Positionierlaser werden in den Laserklassen 2, 3R oder auch 3B angeboten. Diese Geräte werden meist in Werkstätten oder Montagehallen fest installiert. Bei Geräten der Klassen 3R oder 3B muss die Montage so erfolgen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.




Lasersichtbrillen sind keine Laserschutzbrillen

Lasersichtbrillen und Laserschutzbrillen sind zwei grundlegend verschiedene Arten von Brillen, die jeweils spezifische Funktionen haben. Lasersichtbrillen sind dazu konzipiert, die Sichtbarkeit eines Laserstrahls zu verbessern, meistens in Umgebungen mit hellem Licht, indem sie die spezifische Wellenlänge des Lasers hervorheben. Sie werden oft in der Baubranche oder bei Ausrichtungsarbeiten verwendet. Laserschutzbrillen hingegen haben die Aufgabe, die Augen vor der potenziell schädlichen Strahlung eines Lasers zu schützen. Sie sind so gefertigt, dass sie bestimmte Wellenlängen des Lasers absorbieren oder reflektieren können, um Schäden an den Augen zu verhindern. Diese Art von Brillen ist unerlässlich in Laboren, medizinischen Einrichtungen und bei der Arbeit mit leistungsstarken Lasern. Das Verwechseln dieser beiden Brillentypen kann ernsthafte Risiken für die Augensicherheit mit sich bringen.




Instandsetzung nur durch Fachpersonal

Für die Einstufung in eine Laserklasse wird die Laserstrahlung außerhalb des Gerätes gemessen. Also dort, wo sie zu einer Schädigung des Auges führen kann. Im Inneren eines Rotationslasers, Linienlasers, Laser-Entfernungsmessers oder Positionierlasers kann die Laserstrahlung deutlich höher sein. Deshalb sollten Schutzhauben oder Gehäuse nur von Fachpersonal geöffnet werden.

Mit unserem Reparatur- und Kalibrierservice bieten wir Ihnen eine kostengünstige Wartung Ihrer Geräte zum Pauschalpreis. Und das viele Jahre nach dem Kauf und über die gesamte erwartete Lebensdauer.